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„Schienenbonus“ wird abgeschafft ... vermutlich per Bummelzug

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Der so genannte „Schienenbonus“ wird abgeschafft. Der „Schienenbonus“ besagt, dass Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um 5 dB(A) überschritten wird.

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