![]()
Mehr Rauchschutz durch qualifizierte Rauchabzüge – dafür sprachen sich die Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster in ihrem Urteil 2 A 182/11 vom 29.9.2012 aus. Was das Urteil konkret bedeutet, ist Thema der BrandAktuell-Ausgabe 32 des Fachverbands für Tageslicht und Rauchschutz e. V (FVLR).