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Stellt sich nach dem Kauf eines Grundstücks heraus, dass dieses erhebliche Mängel aufweist, kann der Käufer vom Verkäufer Schadensersatz für die Beseitigung dieser Mängel fordern. Die Höhe des Schadensersatzes ist allerdings auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts des Grundstücks beschränkt.