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Am 21.11.2013 wurde die EnEV 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie wird am 1.5.2014 in Kraft treten. Es gelten von da an neue Berechnungsgrundlagen. Bei der Erstellung des Energieausweises ist die Registrierung nun Pflicht. Alle Ausweisdaten müssen prüfsicher für das Kontrollsystem erstellt und digital übermittelt werden.