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Ab dem 1. Mai 2014 gilt: Wer einen Bauantrag einreicht, eine Bauanzeige erstattet oder eine sonstige Baumaßnahme beginnt, muss die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) kennen und möglicherweise auch kurzfristig anwenden. Die Broschüre „Neue EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis“ will Nichtjuristen helfen, den Verordnungs-Text zu verstehen.