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Durch die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten können Beschäftigte ihre frühere Arbeit häufig nicht mehr ohne Unterstützung ausüben. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen wieder berufliche Chancen zu eröffnen und so die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, versteht BG BAU als Verpflichtung.