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Wenn sich an Dachrinnen Eiszapfen bilden, ist das schön anzusehen, beim Herunterfallen können sie aber Autos beschädigen und Passanten verletzen. Tritt dieser Fall ein, haftet der Hauseigentümer, da er nach aktueller Rechtslage solche Gefahrenzonen entschärfen muss. Dieser Vorgabe lässt sich mit Heizbändern nachkommen.