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„Wenn wir nicht rechtzeitig in unser neues Haus einziehen können, dann muss unsere Baufirma eben die Hotelkosten für uns bezahlen.“ So einfach ist es allerdings nicht: Ob der Bauunternehmer für die Hotel- und sonstigen Kosten aufkommen muss, die sich aus der Verzögerung ergeben, das richtet sich nach den Vereinbarungen, die Bauherr und Baufirma im Bauvertrag getroffen haben.