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VPB rät und fordert, Fertigstellungstermin im Bauvertrag verbindlich festzulegen

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„Wenn wir nicht rechtzeitig in unser neues Haus einziehen können, dann muss unsere Baufirma eben die Hotelkosten für uns bezahlen.“ So ein­fach ist es allerdings nicht: Ob der Bauunternehmer für die Hotel- und sonstigen Kosten aufkommen muss, die sich aus der Verzögerung erge­ben, das rich­tet sich nach den Vereinbarungen, die Bauherr und Bau­fir­ma im Bauvertrag getroffen haben.

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