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Bundesgerichtshof Grundsatzentscheidung: Öltank gehört zum Haus - wo immer er liegt!

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Normalerweise sollte es keine Frage sein, dass der Öltank - rechtlich ge­sehen - ein fester Bestandteil einer Immobilie ist. Das ist schon deswegen so, weil er häufig in den Kellerräumen des Hauses eingebaut ist. Doch was ist eigentlich davon zu halten, wenn der Öltank in einiger Entfernung zum Anwesen im Garten vergraben ist?

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