![]()
Die Verantwortung für die Ausstattung der ländlichen Räume liegt bei den Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt sie u.a. mit Mitteln aus den Gemeinschaftsaufgaben, aus der Städtebauförderung sowie mit Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, dem Entflechtungsgesetz und dem Regionalisierungsgesetz.